Förderbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Förderung. Bitte denken Sie daran, dass als Voraussetzung für die Förderung zunächst ein positiver Beschluss der Lokalen Aktionsgruppe vorliegen muss.

Wer kann einen Antrag stellen?

a. natürliche Personen,
b. juristische Personen des privaten Rechts,
c. Einheits- und Verbandsgemeinden sowie Landkreis
d. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
e. gemeinnützige juristische Personen.

Was kann gefördert werden?

a. Konzepte und Studien sowie Analysen,
b. Personalkosten für projektbezogen eingestelltes Personal zum Anschub und zur zeitweiligen
Begleitung von Projekten (maximal zwei Jahre),
c. Investive Maßnahmen
d. Bewegliches Vermögen
e. Kooperationsprojekte (Anbahnung und Umsetzung),
f. laufende Kosten und Sensibilisierung wie Kosten für das LAG-Management (Personal- und
Sachkosten), Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der lokalen Akteure, Schulungen,
Teilnahme an Schulungen, Veranstaltungen, Messen, Vernetzungsaktivitäten im Rahmen der
LEADER-Netzwerke
g. Eigenleistungen nach Maßgabe der in den VO (EU) 1303/2013 Art. 69 genannten Bedingungen.

Wie wird gefördert?

ZuwendungsempfängerELEREFREESF
natürliche Personen und Personengesellschaften privaten Rechtsbis zu 50 %bis zu 50 %bis zu 95 %
juristische Personen des privaten Rechtsbis zu 50 %bis zu 50 %bis zu 95 %
Einheits- und Verbandsgemeinden, Landkreis sowie gemeinnützige juristische Personenbis zu 80 % bis zu 80 %bis zu 95 %
Andere juristische Personen des öffentlichen Rechtsbis zu 60 %bis zu 60 %bis zu 95%
LAG-Management, Sensibilisierung und Betreiben einer LAG bis zu 90 % 

Höchstförderungen

Fördergegenstände*Maximale Zuwendungshöhe*
Konzepte und Studien sowie Analysen80.000 €
Personalkosten (maximal 2 Jahre)70.000 € (pro Jahr)
Investive Maßnahmen150.000 €
Bewegliches Vermögen50.000 €
Kooperationsprojekte: Anbahnung / Durchführung2.500 € / 100.000 €
Kosten für Management Sensibilisierung / Betreiben einer LAG (jährlich)175.000 / 3.000 €
Eigenleistungen**10.000 €
* Sofern durch die künftige LEADER/CLLD-Richtlinie abgedeckt.
** Für Ausnahmeregelungen siehe Angaben unter „besondere Festsetzung

Mindestförderungen

ZuwendungsempfängerMindestförderung
natürliche Personen sowie Personengesellschaften privaten Rechts2.500 €
juristische Personen des privaten Rechts2.500 €
Juristische Personen des öffentlichen Rechts*5.000 €
gemeinnützige juristische Personen2.500 €
*mit Ausnahme aller Anbahnungs- und Projektkosten bei der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit oder transnationalen Kooperation.

Besondere Festsetzungen

1) Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie LEADER/CLLD in der Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

2) In einzelnen Fällen und mit besonderer Begründung können die o.g. maximalen Zuwendungshöhen bis zur Förderhöchstgrenze der entsprechend anzuwendenden LEADER/CLLD-Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt erhöht werden. Darüber hat die LAG im Einzelfall durch gesonderten Beschluss zu entscheiden.

3) Die Kosten für Projekte im Rahmen der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit werden analog den Förderhöchstbeträgen in den betreffenden Teilzielen der Handlungsfelder gefördert.

4) Die Förderung von Eigenleistungen ist ausschließlich in Form von Materialkosten nur bei gemeinnützigen, eingetragenen Vereinen sowie in Einzelfällen bei sozialen Initiativen, wie z.B. Jugendprojekten, möglich.

5) Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer ist förderfähig, sofern die Nichtberechtigung des Vorsteuerabzugs bescheinigt werden kann.

6) Bei investiven Förderungen, die bauliche Aspekte umfassen, ist allgemein die Lage in den Ortskernen sowie die örtliche Baukultur zu berücksichtigen. Ausnahmen sind im besonderen Einzelfall möglich und zu begründen.

7) Von der Förderung ausgeschlossen sind Begünstigte, gegen die noch offene Rückforderungsansprüche bestehen sowie Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten i.S. der Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten.