Lokale Aktionsgruppe

Die Lokale Aktionsgruppe „Rund um den Huy“ hat sich am 31.05.2022 als eingetragener Verein (e.V.) mit Sitz in Osterwieck, Ortsteil Hessen gegründet . Der Verein führt gemäß § 1 Abs. 1 den Namen „Lokale Aktionsgruppe „Rund um den Huy“ e.V.“ und ist im Vereinsregister eingetragen.

Der Verein „Lokale Aktionsgruppe „Rund um den Huy“ e.V.“ stellt eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung aus unterschiedlichen Interessengruppen der öffentlichen privaten Partner:innen der Region dar. Er ist im Rahmen der LES-Erstellung durch das seit 2001 in der Region verankerte LEADER-Partizipationsprinzip entstanden, welches regionale Interessenvertreter:innen darin vereint, durch transparente und diskriminierungsfreie Prozesse die Entscheidungshoheit für die Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Dabei wird das Kernprinzip von LEADER garantiert, wonach keine einzelne Interessengruppe hierbei mehr als 49 % der Stimmrechte besitzt, um beschlussfähig zu sein.

Aufbau

Der Verein ist in zwei Organe gegliedert, die Mitgliederversammlung und der Vorstand (Steuerungsgruppe). Die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe ist das Entscheidungsgremium. Mit dieser Festsetzung setzt der Verein „Lokale Aktionsgruppe „Rund um den Huy“ e.V.“ nach drei erfolgreich abgeschlossenen EU-Förderperioden seinen Erfolgsfaktor fort, die Entscheidungen basisdemokratisch durch die Mitgliederversammlung treffen zu lassen.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht durch Regelungen der Satzung auf den Vorstand übertragen sind. Der Vorstand leitet als Steuerungsgruppe den Verein. Er besteht im Sinne von § 26 BGB aus a. der/dem Vorsitzenden, der/dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden sowie neun weiteren Vorstandsmitgliedern.

Aufgaben

Die LAG (Lokale Aktionsgruppe) ist zuständig für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie
„Rund um den Huy“ in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die LAG wird nach außen und innen durch ihren Vorsitzenden bzw. deren/dessen Stellvertreter vertreten. Die Mitgliederversammlung ist das alleinige Entscheidungsgremium der LAG. Sie umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung beschließt die LAG über die eingereichten Projekte und bewertet diese anhand eines Bewertungsbogens . Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten der LAG, soweit sie nicht durch Regelungen der Satzung auf den Vorstand übertragen sind.

Mitmachen

Mitglieder des Vereins können grundsätzlich alle interessierten natürlichen und juristischen Personen sein, die sich den in der Satzung festgeschriebenen Zielen des Vereins sowie den Grundwerten der EU verpflichten, in der Region wohnen oder für diese zuständig sind und die Region aktiv oder passiv fördern. Bewerbungen erfolgen über das Online-Bewerbungsformular.

Mitgliederversammlung im Juli 2022, Rathaus Halberstadt