Aktuell
Aufgrund der auslaufenden EU-Förderperiode 2014-2020 verfügt die LAG zur Zeit über kein Fördermittelbudget. Daher läuft zur Zeit kein Wettbewerbsaufruf und es können auch keine Fördermittelanträge gestellt werden. Es ist jedoch jederzeit möglich einen Projektsteckbrief einzureichen oder sich in Bezug auf eine LEADER-Förderung beraten zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit dem LEADER-Management auf.
Sie haben die Idee für ein Projekt oder Vorhaben und möchten sich zur Umsetzung um eine bevorzugte Förderung über die LEADER-Region „Rund um den Huy“ bewerben. Die Entwicklung und Antragstellung zur Umsetzung einer Projektidee ist eine besondere Herausforderung.
Wir unterstützen Sie dabei, den richtigen Weg zu finden!
Checkliste und Projektbewerbung
Was müssen Sie im Vorfeld beachten?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn Sie die wichtigsten Fördervoraussetzungen erfüllen wollen:
- Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der LEADER-Region „Rund um den Huy“?
- Lässt sich Ihr Projekt innerhalb der Lokalen Entwicklungsstrategie in eines der drei Handlungsfelder einordnen?
- Haben Sie zur Beschreibung Ihrer Projektidee einen aussagekräftigen Projektsteckbrief ausgefüllt und an das LEADER-Management gesendet?
- Verfügen Sie über die nötigen Eigenmittel zur Gegenfinanzierung der Fördermittel? (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Projekt oder Vorhaben komplett vorfinanzieren müssen, die Förderung wird Ihnen anschließend erstattet.)
1. Schritt - Der Projektsteckbrief
Um die Förderfähigkeit eines Projektes feststellen zu können, muss in einem ersten Schritt ein Projektsteckbrief ausgefüllt werden. Hier tragen Sie die wichtigsten Eckdaten zu ihrer Projektidee ein. Danach senden Sie diesen an uns, das LEADER-Management, als Word-Datei zurück. Auf Grundlage des Projektsteckbriefes prüfen wir, ob Ihr Projekt über die LEADER-Region „Rund um den Huy“ gefördert werden kann oder zeigen Ihnen andere Fördermöglichkeiten auf. Bei Bedarf vereinbaren wir mit Ihnen einen Vororttermin, um Ihr Vorhaben kennenzulernen und über die Fördermodalitäten zu sprechen.
Wichtig: Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, dürfen erst begonnen werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.
2. Schritt - Aufnahme in die Prioritätenliste
3. Schritt - Antragsstellung
Wichtig: Der vollständige Förderantrag ist bis zum 01. Februar eines Jahres bei uns einzureichen. Für Anträge die später eingehen, kann eine abschließende Prüfung nicht mehr gewährleistet werden.
4. Schritt - Projektumsetzung
Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht!