Aktuell

Es ist jederzeit möglich einen Projektsteckbrief einzureichen oder sich in Bezug auf eine LEADER-Förderung beraten zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf. Reguläre Stichtage zur Einreichung von neuen Projekten sind der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres. Der nächste Termin ist der 1. Oktober 2024.


Sie haben die Idee für ein Projekt oder Vorhaben und möchten sich zur Umsetzung um eine bevorzugte Förderung über die LEADER-Region „Rund um den Huy“ bewerben. Die Entwicklung und Antragstellung zur Umsetzung einer Projektidee ist eine besondere Herausforderung.
Wir unterstützen Sie dabei, den richtigen Weg zu finden!

 

Projektsteckbrief (PDF)

FAQ – Fragen und Antworten zur Projektentwicklung

Projektbewertungsbogen-Muster  (PDF)

Checkliste und Projektbewerbung

Was müssen Sie im Vorfeld beachten?

Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn Sie die wichtigsten Fördervoraussetzungen erfüllen wollen:

  • Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der LEADER-Region „Rund um den Huy?
  • Lässt sich Ihr Projekt innerhalb der Lokalen Entwicklungsstrategie in eines der Handlungsfelder einordnen?
  • Haben Sie zur Beschreibung Ihrer Projektidee einen aussagekräftigen Projektsteckbrief ausgefüllt und an das LEADER-Management gesendet?
  • Verfügen Sie über die nötigen Eigenmittel zur Gegenfinanzierung der Fördermittel? (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Projekt oder Vorhaben komplett vorfinanzieren müssen, die Förderung wird Ihnen anschließend erstattet.)
1. Schritt - Der Projektsteckbrief

Um die Förderfähigkeit eines Projektes feststellen zu können, muss in einem ersten Schritt ein Projektsteckbrief ausgefüllt werden. Hier tragen Sie die wichtigsten Eckdaten zu ihrer Projektidee ein. Hinweise zu den verschiedenen Fördermodalitäten finden Sie hier. Danach senden Sie diesen an uns, das LAG-Management zurück. Auf Grundlage des Projektsteckbriefes prüfen wir, ob Ihr Projekt über die LEADER-Region „Rund um den Huy“ gefördert werden kann oder zeigen Ihnen alternative Fördermöglichkeiten auf. Bei Bedarf vereinbaren wir mit Ihnen einen Vororttermin, um Ihr Vorhaben kennenzulernen und über die Fördermodalitäten zu sprechen.

Wichtig: Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, dürfen erst begonnen werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.

2. Schritt - Aufnahme in die Prioritätenliste

Alle zur Förderung eingereichten Projekte werden durch Lokale Aktionsgruppe „Rund um den Huy“ bewertet und in eine Förderrichtlinie eingeordnet. Die Projektbewertung erfolgt über einen standardisierten Bewertungsbogen. Sie werden als Projektträger über diese Einordnung informiert. Diese Einordnung ist ausschlaggebend für die Förderquote und Fördersumme. Wenn Sie unter diesen Bedingungen einen LEADER-Antrag stellen wollen, müssen Sie Ihr Projekt im Rahmen einer Projektwerkstatt den Mitgliedern der Lokalen Aktionsgruppe vorstellen. Danach wird entschieden, ob Ihr Projekt mit in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Mit einem Platz auf der Prioritätenliste haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

3. Schritt - Antragsstellung

Ist Ihr Projekt auf der Prioritätenliste, können Sie Ihren Förderantrag vorbereiten. Zur Vorbereitung Ihres Förderantrags erhalten Sie von uns eine Einladung zu einem Workshop. Die Teilnahme ist verpflichtend! In diesem Workshop besprechen wir den Förderantrag und welche vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Anschließend haben Sie ausreichend Zeit, Ihren Förderantrag auszuarbeiten. Hierbei unterstützen wir Sie gerne und prüfen den Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Am Ende wird der finale Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht.

4. Schritt - Projektumsetzung

Nach Einreichung Ihres Antrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, wird dieser nochmals formell geprüft. Für die Nachreichung von Unterlagen werden Ihnen in der Regel maximal vier Wochen eingeräumt. Ihren Zuwendungsbescheid erhalten sie zumeist nach vier bis acht Wochen. Jetzt können Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen!

 Grundsätzlich steht Ihnen das LAG-Management in allen Phasen zur Seite. 

Zum Schluss ein wichtiger Hinweis: Vorhabenträger von Vorhaben, die die Lokale Entwicklungsstrategie nicht umsetzen bzw. deren Vorhaben von der LAG begründet abgelehnt wurden, können dennoch einen Antrag auf Förderung bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) im Rahmen der Dorferneuerung (außerhalb LEADER) stellen.

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht!