Projektträger: Gemeinde Huy
Prioritätenliste:
Ort: Pabstorf


Förderung über: ELER / RELE-Richtlinie (Flurneuordnung) (ohne LEADER)
Einordnung LES: Handlungsfeld 2: „Durch Tourismus-, Kultur- und Naturerlebnisangebote die Freizeitqualität der Region stärken“
Umsetzungszeitraum: 2021-2022
Fotonachweis: Auszug Karte zum Plan nach § 41 FlurbG

Projektbeschreibung:

Im Zuge des Bodenordnungsverfahrens „Pabstorf, Landkreis Harz“, ist beabsichtigt, im Bereich der Richtungsänderung der Landesgrenze / Gemarkungsgrenze Pabstorf zu Wackersleben (Landkreis Börde) eine kombinierte Radfahrer- / Fußgängerbrücke über den Großen Graben zu errichten. Die Flächen entlang der Landesgrenze unterliegen den Schutzbestimmungen des Grünen Bandes als nationales Naturmonument. Die Erlebbarmachung und die zusammenhängende Pflege der Flächen des Grünen Bandes im Sinne des Grünen- Band-Gesetzes sind deswegen an dieser Stelle, mangels einer Brücke, erheblich eingeschränkt.

Insofern verfolgt die Fuß- und Radfahrerbrücke neben der Erlebbarmachung auch das Ziel, die nördlich und südlich angrenzenden Wiesenflächen des Grünen Bandes durch Beweidung zusammenhängend, ohne die klassifizierten Straßen in größerer Entfernung in Anspruch nehmen zu müssen, bewirtschaften  zu können.

Die Lage der Brücke wurde im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen, hier der Gemeinde Huy auf der Südseite und der Gemeinde Hötensleben auf der Nordseite im Rahmen einer Voruntersuchung ingenieurtechnisch überprüft und abgestimmt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über Mittel der Gemeinschaftsaufgabe im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens über die beteiligten Kommunen und die Stiftung Umwelt- Natur- und KIlimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen.

Die LAG hatte sich bereits 2017 mit diesem Thema befasst, da es bereits damals Ideen für eine touristische Radroute („Westerburg-Route) zur Verbindung der beiden Landkreise Helmstedt und Harz über den großen Graben an dieser Stelle gab. Die LAG hat sich daher erneut mit der Maßnahme auseinandergesetzt und im Abgleich mit der LES eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Da die Wegenutzung der geplanten Brücke auch für den Freizeit- und Naherholungsradverkehr geöffnet wird und damit eine wichtige Lücke im ländlichen Radwegenetz schließt,trägt die Maßnahme auch dazu bei die Lokale Entwicklungsstrategie Rund um den Huy umzusetzen.